News der BAG -Gesetzgebung Tabak und elektronische Zigaretten

Was ist erlaubt? Wo darf man dampfen? Was ändert sich?
Benutzeravatar
Admin
Administrator
Beiträge: 21
Registriert: Mo 15. Sep 2025, 11:51
Danksagung erhalten: 2 Mal

News der BAG -Gesetzgebung Tabak und elektronische Zigaretten

Beitrag von Admin »

bag.admin.ch.png
bag.admin.ch.png (7.62 KiB) 16686 mal betrachtet
Die Gesetzgebung zum Tabak und den elektronischen Zigaretten umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.

https://www.bag.admin.ch/de/gesetzgebun ... zigaretten

Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (SR 818.32) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/457/de schützt die Menschen in der Schweiz vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten und der Verwendung elektronischer Zigaretten. Kinder und Jugendliche sollen besonders geschützt werden. So sieht das Gesetz ein Abgabeverbot an Minderjährige vor wie auch weitere Einschränkungen für Werbung.

Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (SR 818.321) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/491/de regelt die Sicherheit und Zusammensetzung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten. Sie bestimmt, wie die Produkte deklariert und wo sie gemeldet werden müssen. Sie konkretisiert die neuen Bildwarnhinweise und sie legt den Rahmen für Testkäufe fest.

Die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (PaRV;SR 818.311) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/491/de enthält insbesondere konkrete Bestimmungen zu den Anforderungen an Raucherräume und Raucherlokale. Zudem werden für Fachgeschäfte die Anforderungen für Degustationszonen definiert.


Bei Fragen zur Anwendung und wie es bei Privatpersonen umzusetzen gilt, helfen wir dir gerne
  • Newest Posts
    Top Active Users
    Newest Users